Bei einer Verordnung vom Arzt übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten.
Die Zuzahlung für Heilmittel beträgt 10,-- Euro Rezeptgebühr je Verordnung plus 10 % des Gesamtleistungspreises der Verordnung.
Das sind z. B. bei einem Rezept über 6 x Krankengymnastik etwa
20,-- Euro (je nach Krankenkasse).
Die Gebühren sind keine zusätzliche Einnahme des Therapeuten, sondern sie werden bei der Abrechnung mit der Krankenkasse vom Entgelt des Therapeuten abgezogen.
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Zuzahlung, außer Sie sind hiervon befreit. Befreit sind alle Patienten unter 18 Jahren und Patienten, deren Gesamtzuzahlung im Jahr 2 % des Bruttojahresgehaltes (bei chronisch Kranken 1 %) übersteigt.
Die Befreiung von der Zuzahlung muß bei der Krankenkasse beantragt werden.
Der Patient erhält dann einen Befreiungsausweis.
Praxis Physio
Petra Röbbelen & Team
Hoher Weg 4
31134 Hildesheim
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